Leitsatz (amtlich)

Eine Krankenschwester, die an ihrem Vater Pflegedienste verrichtet, steht hierbei auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn hierdurch dessen Hausarzt entlastet wird. Nichts anderes folgt aus ihrer Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666954

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