Entscheidungsstichwort (Thema)

Hörsprachgeschädigter. Nachteilsausgleich/Merkzeichen H. Weiter-/Wiederbewilligung für eine innerbetriebliche Weiterbildung

 

Orientierungssatz

Hörsprachgeschädigten kann über den Abschluß einer ersten Ausbildung hinaus für eine innerbetriebliche Weiterbildung das Merkzeichen "H" nicht zugebilligt werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 12.11.1996; Aktenzeichen 9 RVs 5/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659830

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