Leitsatz (amtlich)

1. Zur Frage, ob und in welchem Umfang die Gewährung von Kost und freier Wohnung seitens der Eltern als Lehrherren auf die Berufsausbildungsbeihilfe als eigenes Einkommen der Lehrlinge anzurechnen ist.

2. Die Berufung ist in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung nicht nach SGG § 147 ausgeschlossen, wenn der Leistungsanspruch auch nur deshalb verneint wird, weil das anzurechnende Einkommen ihm entgegensteht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.08.1975; Aktenzeichen 7 RAr 72/73)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1647506

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