Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des § 44g BKGG

 

Orientierungssatz

Die in § 44g BKGG vorgesehene Regelung ("Selbstvollzug") ist nicht willkürlich und sieht auch nicht verhältnismäßig große Eingriffe ohne zugrundeliegende Notwendigkeit vor.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668495

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