Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit des § 44g BKGG
Orientierungssatz
Die in § 44g BKGG vorgesehene Regelung ("Selbstvollzug") ist nicht willkürlich und sieht auch nicht verhältnismäßig große Eingriffe ohne zugrundeliegende Notwendigkeit vor.
Fundstellen
Dokument-Index HI1668495 |
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