Entscheidungsstichwort (Thema)
Beitragsnachentrichtung für Zeiten der wissenschaftlichen Ausbildung
Leitsatz (amtlich)
Einer Nachentrichtung von Beiträgen für Zeiten einer wissenschaftlichen Ausbildung nach Art 2 § 44a Abs 3 S 1 AnVNG steht deren Berücksichtigung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Versicherung auch dann entgegen, wenn die hierfür zu leistenden Beiträge (hier: zur bayerischen Notarkasse) nicht einkommensbezogen sind.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667222 |
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