Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragsnachentrichtung für Zeiten der wissenschaftlichen Ausbildung

 

Leitsatz (amtlich)

Einer Nachentrichtung von Beiträgen für Zeiten einer wissenschaftlichen Ausbildung nach Art 2 § 44a Abs 3 S 1 AnVNG steht deren Berücksichtigung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Versicherung auch dann entgegen, wenn die hierfür zu leistenden Beiträge (hier: zur bayerischen Notarkasse) nicht einkommensbezogen sind.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.11.1994; Aktenzeichen 13 RJ 63/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667222

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