Orientierungssatz

Eine Person, die mit der Familie in den Niederlanden ansässig ist, begründet in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt iS von BKGG § 1, wenn sie hier an einer Umschulungsmaßnahme teilnimmt, in dem Berufsförderungswerk internatsmäßig untergebracht und polizeilich gemeldet ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.04.1977; Aktenzeichen 12/3 RK 48/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651101

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