Orientierungssatz
Eine Person, die mit der Familie in den Niederlanden ansässig ist, begründet in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt iS von BKGG § 1, wenn sie hier an einer Umschulungsmaßnahme teilnimmt, in dem Berufsförderungswerk internatsmäßig untergebracht und polizeilich gemeldet ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651101 |
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