Entscheidungsstichwort (Thema)

Wegfall der Beschwer. Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers ist Einkommen des Arbeitnehmers

 

Leitsatz (amtlich)

1. Durch Wegfall der Beschwer nach Einlegung der - zugelassenen - Berufung tritt grundsätzlich kein Rechtsmittelverlust ein.

2. Eine einmalige vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers ist nach dem (3.) VermBG Einkommen iS des EStG sowie der Sozialversicherung und des AFG. Dieses Einkommen ist beim Unterhaltsgeld nach AFG § 44 in demjenigen Zahlungszeitraum zu berücksichtigen, in dem die Leistung dem Arbeitnehmer gutgeschrieben oder an eine von ihm benannte Einrichtung zur Vermögensbildung überwiesen worden ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.01.1977; Aktenzeichen 7 RAr 76/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651029

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