Entscheidungsstichwort (Thema)
Bezirksstellenleiter des Zahlenlotto und Fußballtoto in Bayern
Leitsatz (amtlich)
Die Bezirksstellenleiter des Zahlenlotto und Fußballtoto im Land Bayern sind keine abhängig Beschäftigte und daher nicht arbeitslosenversicherungspflichtig.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1647523 |
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