Leitsatz (amtlich)

Bei "Anschluß-Alhi" kann unter den Voraussetzungen des AFG § 119 Abs 3 iVm AFG § 134 Abs 2 S 1 der noch bestehende Anspruch auf Alhi auch dann erlöschen, wenn der erste Sperrzeitanlaß (mit Bescheiderteilung) schon nach der Entstehung des Anspruchs auf das Alg gegeben war.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.09.1979; Aktenzeichen 7 RAr 51/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655060

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