Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindererziehungsleistung. Altösterreicherin. Versicherungslast
Leitsatz (amtlich)
1. An "Altösterreicherinnen" können Kindererziehungsleistungen nicht gewährt werden, wenn (fiktive) Beitragszeiten zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ausschließlich in die österreichische Versicherungslast fallen würden.
2. Das gilt trotz Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 1 FRG selbst dann, wenn die fraglichen Kindererziehungszeiten nach österreichischem Recht schon dem Grunde nach (dh ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall der Berechnung von Leistungen zugrunde gelegt werden können) nicht anrechnungsfähig sind.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667198 |
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