Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattungsanspruch der Bundesanstalt für Arbeit nach § 102 SGB 10. berufliche Rehabilitation

 

Orientierungssatz

Umfang des Erstattungsanspruchs der Bundesanstalt für Arbeit nach § 102 SGB 10 gegenüber dem Unfallversicherungsträger (hier: Erstattung der Kosten für einen Grundausbildungslehrgang und Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.05.2000; Aktenzeichen B 13 RJ 31/99 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1669189

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