Leitsatz (amtlich)

Förderungsleistungen nach § 61 Abs 1 AFG sind keine (nach § 44 Abs 1 SGB 1) zu verzinsenden Sozialleistungen.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 22.01.1990; Aktenzeichen 5 BJ 87/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1648051

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