Leitsatz (amtlich)
Der Antrag auf Schlechtwettergeld ist nur dann rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb der Ausschlußfrist beim zuständigen Arbeitsamt eingegangen ist. Der Nachweis, daß der den Antrag enthaltende Brief rechtzeitig in den Briefkasten geworfen worden ist, genügt
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1648268 |
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