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Bayerisches LSG Urteil vom 26.03.2010 - L 8 AL 117/06 ZVW

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. berufliche Eingliederung. Förderung der Heilpraktikerausbildung. beschränkte Heilpraktikererlaubnis für das Fachgebiet Kinesiologie. Abgrenzbarkeit. besondere Leistung. Eignungsprognose. allgemein zugängliche Schule

Leitsatz (amtlich)

1. Zur Zulässigkeit einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis.

2. Zu den Voraussetzungen für die Erstattung der Teilnehmerkosten einer allgemein zugänglichen Heilpraktikerschule (Kinesiologie) als besondere Leistung der beruflichen Eingliederung gem §§ 98 Abs 1 Nr 2, 102 Abs 1 S 1 Nr 2, 103 SGB 3 iVm §§ 160ff, 104ff, 109ff SGB 3. 29

Tenor

I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 31. Oktober 2001 wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 8.843,55 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten zu 3/4 zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Streitig sind die Kosten der Förderung des Besuchs einer Heilpraktikerschule als Leistung zur beruflichen Eingliederung Behinderter.

Die im Jahre 1976 geborene Klägerin, die über keinen beruflichen Abschluss verfügt, ist körperlich behindert. Sie leidet unter den Folgen einer angeborenen Spina bifida und ist darüber hinaus erheblich sehbehindert.

Die Klägerin erwarb die mittlere Reife; den anschließenden Besuch einer Fachoberschule brach sie vorzeitig ab. Vom 08.09.1997 bis 31.07.1998 absolvierte sie einen von der Beklagten geförderten Lehrgang im Werkstattverbund der Bayerischen Landesschulen für Blinde und Körperbehinderte. Ab 01.08.1998 bezog die Klägerin Arbeitslosenhilfe, seit September 1998 besuchte sie in Eigeninitiative und mit dem Endziel einer Betätigun...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Erstattungsanspruch des Integrationsamts gegen Bundesagentur für Arbeit. Hilfe zur Erlangung eines Ausbildungsplatzes. Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz. ...

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