Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermessensausübung iS der KfzHV

 

Leitsatz (amtlich)

Das Ermessen nach § 9 Abs 1 S 2 Halbs 2 KfzHV ist nicht hinreichend ausgeübt, wenn - ohne Rücksicht auf die subjektiven Verhältnisse des Versicherten - lediglich das Prozentsystem des § 6 Abs 1 KfzHV übernommen wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651624

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