Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermessensausübung iS der KfzHV
Leitsatz (amtlich)
Das Ermessen nach § 9 Abs 1 S 2 Halbs 2 KfzHV ist nicht hinreichend ausgeübt, wenn - ohne Rücksicht auf die subjektiven Verhältnisse des Versicherten - lediglich das Prozentsystem des § 6 Abs 1 KfzHV übernommen wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1651624 |
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