Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindererziehungszeiten für Enkelkinder

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Zustand, der jederzeit durch den - gewollten oder unbeabsichtigten - Eintritt neuer Tatsachen beendet werden kann, kann kein "auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis" iS des § 56 Abs 2 Nr 2 SGB 1 begründen.

2. Hat eine Großmutter die Erziehung ihres Enkels (nur) für die Zeit übernommen, bis dessen Mutter aufgrund ständiger Bemühungen einen Arbeitsplatz in der Nähe ihres Elternhauses findet, so kann ihr hierfür eine Kindererziehungszeit nicht angerechnet werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650029

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