Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufschubtatbestand. Arbeitsunfähigkeit. Schiebezeit

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, ob § 1246 Abs 2a S 2 Nr 6 RVO aF für die Berücksichtigung als Aufschubtatbestand nicht nur auf den unmittelbaren Anschluß der hierin genannten Zeiten an eine versicherungspflichtige Beschäftigung verzichtet sondern auch auf das Erfordernis, das während jener Zeiten noch die Wiederaufnahme einer derartigen Beschäftigung oder Tätigkeit erwartet werden konnte.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.04.1992; Aktenzeichen 5 RJ 74/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667822

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