Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsärztliche Versorgung. Laborleistung. Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen. Ausgestaltung der Abschlags- und Zuschlagsregelung sowie Kombination aus Anwendung und Verweigerung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht

 

Orientierungssatz

Die Ausgestaltung der Abschlags- und Zuschlagsregelung im Kapitel O Abschn III des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen sowie die Kombination aus Anwendung des Abschlags und Verweigerung des Zuschlags verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2239682

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