Entscheidungsstichwort (Thema)

Wegeunfall. innerer Zusammenhang. dritter Ort. Aufenthaltsdauer

 

Orientierungssatz

Zum Vorliegen eines Wegeunfalles, wenn die Versicherte den Weg zur Arbeitsstätte nach einem ca. 70 minütigen Arztbesuch von der vom üblichen Weg ca 0,5 km entfernten Arztpraxis fortsetzt und verunglückt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 05.05.1998; Aktenzeichen B 2 U 40/97 R)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1657383

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