Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bindung. Jugoslawien. Krankenkasse
Leitsatz (amtlich)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen jugoslawischer Krankenversicherungsträger binden die Krankenkassen nicht. Die entsprechende Rechtsprechung des EuGH (vgl EuGH vom 12.3.1987 - 22/86 = SozR 6055 Art 18 Nr 1) für den Bereich der EG kann auf sonstige Abkommensländer nicht übertragen werden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1665163 |
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