Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bindung. Jugoslawien. Krankenkasse

 

Leitsatz (amtlich)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen jugoslawischer Krankenversicherungsträger binden die Krankenkassen nicht. Die entsprechende Rechtsprechung des EuGH (vgl EuGH vom 12.3.1987 - 22/86 = SozR 6055 Art 18 Nr 1) für den Bereich der EG kann auf sonstige Abkommensländer nicht übertragen werden.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.02.1992; Aktenzeichen 1/3 RK 13/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665163

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