Entscheidungsstichwort (Thema)
Bindungswirkung. rechtswidriger Verwaltungsakt des Wehrbereichsgebührnisamtes. Wehrdienstbeschädigung. Abweichung
Orientierungssatz
Zum Umfang der Bindung der Versorgungsverwaltung an die rechtswidrige Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung durch die Bundeswehrverwaltung bzw zu den Voraussetzungen für eine Abweichung von dieser Entscheidung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1658130 |
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