Entscheidungsstichwort (Thema)

Bindungswirkung. rechtswidriger Verwaltungsakt des Wehrbereichsgebührnisamtes. Wehrdienstbeschädigung. Abweichung

 

Orientierungssatz

Zum Umfang der Bindung der Versorgungsverwaltung an die rechtswidrige Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung durch die Bundeswehrverwaltung bzw zu den Voraussetzungen für eine Abweichung von dieser Entscheidung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658130

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