Leitsatz (amtlich)
Ein aktiver Beamter kann ohne Vorversicherungszeit des AVG § 10 Abs 1a nicht nach AnVNG Art 2 § 49a Abs 2 freiwillig Beiträge nachentrichten, auch wenn er in dem Bestimmungszeitraum nach seinerzeitigem Recht zur freiwilligen Versicherung berechtigt gewesen wäre.
Fundstellen
Dokument-Index HI1648014 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen