Leitsatz (amtlich)

Ein aktiver Beamter kann ohne Vorversicherungszeit des AVG § 10 Abs 1a nicht nach AnVNG Art 2 § 49a Abs 2 freiwillig Beiträge nachentrichten, auch wenn er in dem Bestimmungszeitraum nach seinerzeitigem Recht zur freiwilligen Versicherung berechtigt gewesen wäre.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1648014

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