Entscheidungsstichwort (Thema)
Klage auf Erstattung des Sozialhilfeträgers auch ohne Antrag des Behinderten auf Förderung
Leitsatz (amtlich)
1. Der Sozialhilfeträger kann die Erstattung seiner Leistungen für die berufliche Eingliederung eines geistig behinderten Jugendlichen von der BA im Klagewege geltend machen, ohne daß es eines ausdrücklichen Antrages des Behinderten auf berufliche Förderung durch die BA bedarf. Dies gilt zumindest dann, wenn deswegen bereits Arbeitsberatungen bei dem zuständigen Arbeitsamt stattgefunden haben.
2. Zur Frage, ob eine vom Sozialhilfeträger eingeleitete Maßnahme nach AReha § 10 Nr 5 vom 1970-07-02 von der BA zu fördern ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651061 |
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