Entscheidungsstichwort (Thema)

Klage auf Erstattung des Sozialhilfeträgers auch ohne Antrag des Behinderten auf Förderung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Sozialhilfeträger kann die Erstattung seiner Leistungen für die berufliche Eingliederung eines geistig behinderten Jugendlichen von der BA im Klagewege geltend machen, ohne daß es eines ausdrücklichen Antrages des Behinderten auf berufliche Förderung durch die BA bedarf. Dies gilt zumindest dann, wenn deswegen bereits Arbeitsberatungen bei dem zuständigen Arbeitsamt stattgefunden haben.

2. Zur Frage, ob eine vom Sozialhilfeträger eingeleitete Maßnahme nach AReha § 10 Nr 5 vom 1970-07-02 von der BA zu fördern ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.12.1976; Aktenzeichen 7 RAr 27/75)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651061

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