Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Einholung von Kostenvoranschlägen vor Instandsetzungsmaßnahmen als ordnungsmäßige Verwaltung

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehört es, daß vor einer größeren Instandsetzungsmaßnahme grundsätzlich der Schadensumfang und die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt sowie mehrere Kostenangebote eingeholt werden.

 

Normenkette

WoEigG § 21 Abs. 5 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 29.04.1998; Aktenzeichen 1 T 21234/97)

AG München (Entscheidung vom 27.10.1997; Aktenzeichen UR II 431/97)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541864

NJW-RR 1999, 307

NZM 1999, 280

WuM 1999, 188

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