Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Rechtsentscheid in Mietsachen über Kündigungsvoraussetzung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Unter welchen Voraussetzungen der Vermieter zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein kann, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.

2. Verallgemeinernde Regeln können dafür nicht durch Rechtsentscheid aufgestellt werden; daher hängt es auch allein von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Anbringung eines Transparents mit gesellschaftspolitischer Aufschrift an der Straßenfassade des Anwesens durch den Mieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.

 

Normenkette

MietRÄndG 3 Art. 3; BGB §§ 553, 554a, 564b

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538283

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