Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungsüberlassung an Bruder
Leitsatz (redaktionell)
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters in der Regel nicht berechtigt, seinen Bruder auf Dauer in die Mietwohnung aufzunehmen.
Normenkette
MietRÄndG 3 Art. 3 Abs. 1; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2, §§ 553, 549
Verfahrensgang
LG München I (Entscheidung vom 08.12.1982; Aktenzeichen 14 S 15563/82) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542313 |
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