Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Möchte der Verwalter sein Amt niederlegen oder ist eine vorzeitige Beendigung des Verwalteramts im Sinne der Wohnungseigentümer, muss es nicht stets zu einer einseitigen Amtsniederlegung oder Abberufung kommen. Zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen bietet sich die Beschlussfassung über eine einvernehmliche Aufhebung der Bestellung an, in der auch die Abwicklungsmodalitäten geregelt werden. Wegen der Trennungstheorie sollte dabei auch die Aufhebung des Verwaltervertrags geregelt werden.
Vorbemerkung
Eigentümergemeinschaft und Verwalter können sich jederzeit über eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung des Bestellungszeitraums und die Aufhebung des Verwaltervertrags verständigen. Zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen bietet sich die Beschlussfassung über eine einvernehmliche Aufhebung der Bestellung an, in der auch die Abwicklungsmodalitäten geregelt werden. Wegen der Trennungstheorie sollte dabei auch die Aufhebung des Verwaltervertrags geregelt werden.
Musterbeschluss
TOP XX Einvernehmliche Aufhebung der Bestellung des Verwalters und des Verwaltervertrags
Firma ________ ist mit der Bitte um vorzeitige Beendigung des Bestellungsverhältnisses unter Aufhebung des Verwaltervertrags mit Ablauf des 31. Dezember 20___ an den Verwaltungsbeirat herangetreten. Die Beweggründe wurden den Wohnungseigentümern im Ladungsschreiben zu dieser Wohnungseigentümerversammlung dargelegt. Mit dem Ladungsschreiben wurde den Wohnungseigentümern auch der seitens der Firma ________ zusammen mit dem Verwaltungsbeirat ausgearbeitete Aufhebungsvertrag übersandt.
Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer die vorzeitige Aufhebung der Bestellung der Firma ________ mit Ablauf des 31. Dezember 20___ sowie den Abschluss des zwischen dem Verwaltungsbeirat und Firma ________ ausgehandelten Aufhebungsvertrags. Der Verwaltungsbeirat wird ermächtigt, namens und Auftrags der Eigentümergemeinschaft den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Der Geschäftsführer der Verwalterin erklärt nach Beschlussfassung und zu Protokoll der Eigentümerversammlung, dass er die einvernehmliche Aufhebung des Bestellungsverhältnisses seinerseits bestätigt und den Aufhebungsvertrag für die Verwalterin unterzeichnen wird.
Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag |
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zwischen |
Firma |
______________________ (Name, Vertretungsverhältnisse, Anschrift) |
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– nachfolgend als Verwalterin bezeichnet – |
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und |
der Wohnungseigentümergemeinschaft |
______________________ (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) |
– nachfolgend als Eigentümergemeinschaft bezeichnet – |
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wird folgende Vereinbarung über die Aufhebung des am ________ geschlossenen Verwaltervertrags getroffen:
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass der am ________ abgeschlossene Verwaltervertrag mit Ablauf des 31. Dezember 20___ vorzeitig aufgehoben wird.
Bis zum Ablauf des vorgeregelten Aufhebungszeitpunkts wird die Verwalterin unverändert ihren vertraglichen Pflichten unter Bezug der im Vertrag vom ________ vereinbarten Verwaltervergütung nachkommen.
Die Verwalterin verpflichtet sich insbesondere zur Erstellung der Jahresabrechnung 20___ sowie der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen unter Ausweis der Nachschüsse bzw. Anpassung der beschlossenen Vorschüsse gem. § 28 Abs. 2 WEG. Sie wird dieser Jahresabrechnung einen Vermögensbericht gem. § 28 Abs. 4 WEG mit den zum 31. Dezember 20___ bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft beifügen.
Die Verwalterin verpflichtet sich zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung zwecks Bestellung eines Nachfolgeverwalters. Sie wird hierzu mindestens 3 Angebote von Verwaltungsunternehmen nebst Verwaltervertragsentwürfen einholen und diese dem Ladungsschreiben an die Wohnungseigentümer beifügen.
Die Eigentümerversammlung ist unter Wahrung der Ladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG bis spätestens 15. Dezember 20___ durchzuführen.
- Für den Fall, dass keines der zur Bestellung stehenden Unternehmen zum Verwalter gewählt werden sollte, verpflichtet sich die Verwalterin vorsorglich zur Aufnahme eines Tagesordnungspunkts der Wohnungseigentümerversammlung, mit dem die gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigten Wohnungseigentümer über das weitere Vorgehen beraten und beschließen.
- Gegenseitige Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus sonstigen Gründen werden durch den Abschluss dieses Vertrags nicht berührt.
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Ort |
Datum |
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Verwalterin |
Verwaltungsbeirat _____________ für die Eigentümergemeinschaft |
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