Begriff

Bei der Beistandschaft erhält das Jugendamt neben einem Elternteil oder den Eltern die gesetzliche Vertretung des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und die Unterhaltssicherung. Die Beistandschaft erfolgt durch Antrag. Der Beistand wird neben dem antragstellenden Elternteil bzw. den Eltern gesetzlicher Vertreter des Kindes.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Jugendamt wird nach § 55 SGB VIII in den vom Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Fällen tätig und überträgt die Aufgaben der Beistandschaft auf einen seiner Beamten oder Mitarbeiter.

Dabei regelt

Darüber hinaus weist das Jugendamt nach § 52a SGB VIII unverheiratete Mütter auf die Möglichkeit der Beistandschaft hin.

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