In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsermittlung erfolgt in der Weise, dass die Beiträge durch Anwendung des halben Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt und anschließender Verdopplung des gerundeten Ergebnisses berechnet werden.
Beitragsberechnung in der Krankenversicherung
Ein Arbeitnehmer erhält monatlich ein Gehalt in Höhe von 3.700 EUR. Für den Arbeitnehmer ist der allgemeine Beitragssatz anzuwenden, der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz beträgt 1,4 %. Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags:
3.700 EUR x (7,3 + 0,7) 100 |
= | 296 EUR |
Ergebnis: Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 296 EUR x 2 = 592 EUR.
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