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Mit der grundlegenden Reform durch Gesetz vom 14.7.1976[36] wurde der bis dahin in Belgien nahezu unverändert geltende code napoléon aus dem Jahre 1804 abgelöst und damit die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau auch in den ehegüterrechtlichen Vorschriften hergestellt, und zwar insbesondere durch die Aufhebung der ausschließlichen Verwaltungsbefugnis des Ehemannes über das Vermögen der Ehefrau.[37] Das neue Ehegüterrecht gilt auch für Ehen, die vor Inkrafttreten der Reform geschlossen wurden, es sei denn, die Eheleute haben binnen Jahresfrist in notariell beurkundeter Erklärung bestimmt, dass die alten ehegüterrechtlichen Vorschriften[38] für ihre Ehe weiterhin Geltung behalten sollen. Das Vorhandensein einer solchen Vereinbarung ist vom Standesbeamten auf der Heiratsurkunde zu vermerken.[39] Die Reform des Ehegüterrechtes durch das Gesetz vom 22.7.2018[40] verfolgte im Wesentlichen zwei Ziele: zum einen ging es darum die in der Reform des Erbrechtes durch das Gesetz vom 31.7.2017 begonnene Stärkung der Rechte des überlebenden Ehepartners auch im Rahmen des Ehegüterrechts fortzuführen, zum anderen ging es darum, gezielte Änderungen des Ehegüterrechts selbst vorzunehmen: insbesondere zur Anpassung oder Präzisierung bestehender Normen im Licht von Rechtsprechung und Rechtslehre, zur Modernisierung einiger Bestimmungen und zur Einführung einer gesetzlichen Regelung bezüglich der Gütertrennung mit Zugewinngemeinschaft.
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