Rz. 159

Die Steuerbemessungsgrundlage stellt den Betrag dar, auf den die Körperschaftsteuer letztlich erhoben wird.

Zur Feststellung dieser Bemessungsgrundlage ist zunächst der steuerbare Gewinn zu ermitteln. In einem weiteren Vorgang wird das Steuerergebnis des Jahres aufgeteilt, wenn eine oder mehrere ausländische Betriebsstätten vorhanden sind. Die meisten der mit Belgien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sehen nämlich vor, dass die Gewinne der ausländischen Betriebsstätte einer belgischen Gesellschaft in Belgien vollkommen von der Steuer befreit sind. Das steuerliche Ergebnis wird je nach Land der Herkunft gegliedert.

Anschließend werden vom steuerlichen Ergebnis verschiedene Abzüge vorgenommen (Art. 207, Abs. 23 EStG), wie etwa die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens befreiten ausländischen Gewinne, bestimmte von der Besteuerung befreite Einkünfte aus beweglichem Vermögen, Verlustvorträge, Einkünfte aus Patenten und Erfindungen, Investitionsabzüge und die Konzernumlagen.

 

Rz. 160

Festzuhalten ist, dass die Dividenden, die eine Gesellschaft aus einer Beteiligung an einer beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft erhält, vollständig von der Körperschaftsteuer freigestellt sind (Abzug für die "endgültig besteuerten Einkünfte" bzw. "Schachtelprivileg"), sofern die ausschüttende Gesellschaft entweder der belgischen Körperschaftsteuer oder einer der belgischen Steuer vergleichbaren (ausländischen) Steuer unterworfen ist. Hierdurch möchte man die Dividenden ausschließen, die von einer in einem Steuerparadies ansässigen Gesellschaft ausgezahlt werden. Der Empfänger muss außerdem eine Mindestbeteiligung von 10 % an der ausschüttenden Gesellschaft halten, es sei denn, der Anschaffungswert der Anteile beträgt mindestens 2.500.000 EUR. Die Anteile müssen grundsätzlich während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens einem Jahr Teil des Eigentums gewesen sein.

Das letztlich verbleibende Einkommen stellt das steuerbare Einkommen dar, auf das die Steuersätze der Körperschaftsteuer anwendbar sind.

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