Rz. 60

Durch die Gesetzesreform wurde das Kapitalherabsetzungsverfahren ("réduction du capital/vermindering van het kapitaal") abgeschafft. Alle Transaktionen, die zu einer Verminderung des Vermögens führen, unterliegen nun einheitlich dem oben beschriebenen Verfahren zur Ausschüttung einschließlich des sog. doppelten Ausschüttungstests (Bilanz- und Liquiditätstest). Dazu gehört auch der im alten Recht geregelte Vorgang der Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung an die Gesellschafter (Art. 316 ff. altes GGV

 

Rz. 61

Das neue GGV führt nunmehr die Möglichkeit ein, dass die GmbH einen Gesellschafter vom Gesellschaftsvermögen ausschließen kann, soweit dies in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist. In diesem Fall wird dem ausscheidenden Gesellschafter ein Trennungsanteil zugewiesen. Die Satzung regelt ggf. auch die Modalitäten und das Verfahren eines solchen Ausschlusses. Die Anzahl der diesbezüglichen zwingenden Regelungen ist begrenzt, sie haben jedoch Auswirkung auf den praktischen Ablauf des Verfahrens: Ein Rücktritt oder Ausschluss mit Zuteilung eines Trennungsanteils kann nur insoweit erfolgen, als der zu zahlende Trennungsanteil den Grenzen des oben diskutierten Bilanz- und Liquiditätstests entspricht. Außerdem kann von dieser Möglichkeit des Ausschlusses erst ab dem dritten Geschäftsjahr nach der Gründung Gebrauch gemacht werden.

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