Rz. 94

Seit dem Steuerjahr 2005 werden für die Ehegatten getrennte Besteuerungsgrundlagen erstellt. Jede dieser Besteuerungsgrundlagen wird durch die eigenen Einkünfte des jeweiligen Ehegatten gebildet. Wenn ein Ehegatte über keine Berufseinkünfte verfügt oder die Einkünfte eines Ehepartners sehr gering sind, wird diesem Ehegatten ein Teil der Berufseinkünfte des anderen Ehepartners im Rahmen der Festlegung der Besteuerungsgrundlage angerechnet. Dieser sog. Ehequotient führt bei Einverdienerehen zu einem nicht unerheblichen Progressionsvorteil. Seit dem Steuerjahr 2005 (Besteuerung der Einkommen des Jahres 2004) werden gesetzlich zusammenwohnende Partner Ehepaaren steuerlich gleichgestellt.[115] Dies bedeutet, dass sie eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen müssen, und ihre Einkommensteuer nach den gleichen Regeln wie für Ehepartner berechnet wird.

[115] Art. 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetzbuch 1992 (www.traitements.fgov.be/interfisc/du/Publicaties/Wetboeken.htm).

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