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Bemessungsgrundlage bei Herstellerrabatten

Ferdinand Huschens
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Sachverhalt

Der EuGH hat der Klage der EU-Kommission in vollem Umfang stattgegeben und Deutschland wegen eines Verstoßes gegen Artikel 11 der 6. EG-Richtlinie verurteilt, weil Deutschland für den Fall der Ausgabe von Preisnachlassgutscheinen durch einen Hersteller, dessen Nennwert unter Umgehung anderer Unternehmer in der Lieferkette unmittelbar dem Einzelhändler erstattet wird, keine Minderung der Bemessungsgrundlage der Lieferung des Herstellers an seinen Abnehmer vorsehe.

 

Entscheidung

Der EuGH hatte über folgenden Modellfall zu entscheiden:

Hersteller (H) liefert Ware an Großhändler (G) im Wert von 100 + 10 USt. G liefert die Ware an Einzelhändler (E) weiter für 200 + 20 USt. E seinerseits liefert die Ware zum Preis von 400 + 40 USt an den Endverbraucher (V). Zur Förderung des Absatzes seiner Waren gibt H einen Preisnachlassgutschein aus, den V beim Kauf der Ware anstelle von Bargeld hingeben kann. Der Nennwert des Gutscheines betrage 10, darin enthaltene Umsatzsteuer 1. E soll nach der Gestaltung den vollen Kaufpreis der Ware vereinnahmen und erhält demzufolge von H eine Erstattung in Höhe des Nennwerts des Gutscheins (10). Der EuGH ist in seinem Urteil nur auf diese Preisnachlassgutscheine eingegangen. Die Entscheidung dürfte sich aber auch auf die sog. Preiserstattungsgutscheine beziehen. In diesem Fall entrichtet V zunächst den vollen Kaufpreis und H erstattet V nachträglich den Nennwert des Gutscheins.

Ausgehend von diesem Grundfall lassen sich die Grundsätze des EuGH-Urteils wie folgt zusammenfassen:

  • H kann ungeachtet dessen, dass die von ihm vorgenommene Erstattung des Nennwerts des Gutscheins nicht das Umsatzverhältnis H - G berührt, die Bemessungsgrundlage seiner Lieferung an G um den Nettowert des Warengutscheins vermindern. Diese Reduzierung löst keine entspre...

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    EuGH C-427/98
    EuGH C-427/98

    Entscheidungsstichwort (Thema) Berichtigung der Bemessungsgrundlage, Ausgabe Preisnachlassgutscheine durch Hersteller, Erstattung des Nennwerts an Einzelhändler, Rabatte unter Umgehung der Lieferkette Leitsatz (amtlich) Die ...

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