Praxis-Tipp

Vorgehen bei unerlaubter geschäftlicher Nutzung

Eine unerlaubte geschäftliche Nutzung müssen Sie nicht akzeptieren. Sie wird aber kaum gleich ein Kündigungsgrund sein. Mahnen Sie unbedingt wirksam ab oder machen Sie Unterlassungsansprüche geltend.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge