In der betrieblichen Altersversorgung wird nach den meisten Ruhegeldregelungen Ruhegeld auch dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nicht mehr in der Lage ist. Zum Teil wird in Ruhegeldregelungen in diesem Zusammenhang auch der Begriff Berufsunfähigkeit verwendet, der im Sinne des Sozialversicherungsrechts (siehe unten) ausgelegt werden kann.

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