Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Nach Ablauf der Klagefrist kann der Verwalter beim zuständigen Amtsgericht Erkundigungen einholen, ob eine Anfechtungsklage erhoben wurde, um ggf. mit der Beschlussausführung beginnen zu können.
Vorbemerkung
Nach Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung heißt es stets "zittern", ob nicht ein Wohnungseigentümer gegen Beschlüsse der Versammlung Anfechtungsklage erhebt. Das Zittern ist nicht nur auf die Monatsfrist seit Beschlussverkündung beschränkt, schließlich muss die Klage noch zugestellt werden und das kann – abhängig etwa von einer Streitwertfestsetzung des Gerichts mit anschließender Aufforderung an den klagenden Wohnungseigentümer zur (Nach)Zahlung von Gerichtskosten – noch einige Wochen dauern.
Nach Ablauf der Klagefrist kann der Verwalter aber beim zuständigen Amtsgericht Erkundigungen einholen, ob eine Anfechtungsklage erhoben wurde. Dies sollte nicht gleich am Tag nach Ablauf der Klagefrist geschehen, da die Klage dann ggf. noch gar nicht registriert ist. Etwa nach Ablauf von 3 bis 5 Tagen wird das Gericht aber verlässliche Auskunft darüber erteilen können, ob eine Klage erhoben und somit anhängig ist.
Ist der Verwalter in Kenntnis der zuständigen Abteilung beim Amtsgericht und der entsprechenden Geschäftsstelle, kann er direkt von dort Erkundigungen einholen.
Anschreiben
An das Amtsgericht _________
– Abteilung für WE-Sachen –
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Wohnungseigentümergemeinschaft _________________________
Eigentümerversammlung vom _____________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich als Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft _________________________ höflichst um Mitteilung, ob bezüglich der am _____________ durchgeführten Wohnungseigentümerversammlung ein Beschlussanfechtungsverfahren anhängig ist.
Zum Nachweis meiner Verwaltereigenschaft füge ich diesem Schreiben Kopie der Niederschrift über meine Bestellung mit den notariell beglaubigten Unterschriften des/der Verwaltungsbeiratsvorsitzenden _____________, des/der Stellvertreters/in _____________ und des/der Wohnungseigentümers/in _____________ vom _____________ bei.
Zur Vereinfachung genügt es, wenn Sie mir dieses Schreiben mit dem nachfolgenden Vermerk entweder per Fax übermitteln oder von dem ebenfalls in der Anlage beigefügten frankierten Umschlag Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Verwalter/in
Eine Beschlussanfechtungsklage im Nachgang zur Eigentümerversammlung vom _____________ ist
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nicht anhängig |
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anhängig zur Geschäftsnummer _________. |