Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Dem Verwalter wurde vom Gericht eine Beschlussanfechtungsklage zugestellt. Mit diesem Schreiben werden die übrigen Wohnungseigentümer informiert.
Vorbemerkung
Wie der Verwalter seiner Bekanntmachungspflicht nachkommen soll, ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt letztlich ihm überlassen. Notwendig, aber auch ausreichend ist, wenn er den Wohnungseigentümern die Möglichkeit eröffnet, von der Klageerhebung mit hinreichender Sicherheit Kenntnis zu nehmen, sodass sie von ihren prozessualen Rechten Gebrauch machen können. Ein individueller Zugang beim einzelnen Wohnungseigentümer soll nach der Gesetzesbegründung dafür nicht erforderlich sein. Der Verwalter sollte die Wohnungseigentümer zumindest in Textform entsprechend unterrichten.
Die BGH-Rechtsprechung zum alten Recht dürfte in der Strenge, dass es zur sachgerechten Information der Wohnungseigentümer erforderlich ist, ihnen die Klageschrift und die Klagebegründung mit einem Anschreiben zuzuleiten, das sie auch über die Ladung zum Termin der mündlichen Verhandlung unterrichtet, so ein solcher bereits festgelegt wurde, nicht mehr gelten. Allerdings war der Verwalter auch auf Grundlage der früheren Rechtslage nicht verpflichtet, auch Anlagen zur Klage bzw. Klagebegründung zu übersenden.
Information
Herrn/Frau
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Wohnungseigentümergemeinschaft _______________________
Wohnungseigentümerversammlung vom ____________
Hier: Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers _____________, AG _________, Az. _________
Sehr geehrte/r Frau/Herr __________,
in der Anlage überreiche ich die gestern zugestellte Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers _____________ gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer _______________________ nebst begleitender richterlicher Verfügung zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den ____________.
Mit der Vertretung der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in diesem Verfahren habe ich Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin _____________ beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
Verwalter/Verwalterin