Alexander C. Blankenstein
5.2.1 Klage und Klagebegründung übersenden
Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 WEG hat der Verwalter den Wohnungseigentümern die Erhebung einer Anfechtungsklage unverzüglich bekannt zu machen. Da die richterliche Entscheidung gemäß § 44 Abs. 3 WEG auch gegenüber allen Wohnungseigentümern wirkt, soll den Wohnungseigentümern die Gelegenheit gegeben werden, sich als Nebenintervenienten an dem Verfahren beteiligen zu können.
Wie der Verwalter seiner Bekanntmachungspflicht nachkommen soll, ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt letztlich ihm überlassen. Notwendig, aber auch ausreichend ist, wenn er den Wohnungseigentümern die Möglichkeit eröffnet, von der Klageerhebung mit hinreichender Sicherheit Kenntnis zu nehmen, sodass sie von ihren prozessualen Rechten Gebrauch machen können. Ein individueller Zugang beim einzelnen Wohnungseigentümer soll nach der Gesetzesbegründung dafür nicht erforderlich sein. Der Verwalter sollte die Wohnungseigentümer zumindest in Textform entsprechend unterrichten.
Die BGH-Rechtsprechung zum alten Recht dürfte in der Strenge, dass es zur sachgerechten Information der Wohnungseigentümer erforderlich ist, ihnen die Klageschrift und die Klagebegründung mit einem Anschreiben zuzuleiten, das sie auch über die Ladung zum Termin der mündlichen Verhandlung unterrichtet, so ein solcher bereits festgelegt wurde, nicht mehr gelten. Allerdings war der Verwalter auch auf Grundlage der früheren Rechtslage nicht verpflichtet, auch Anlagen zur Klage bzw. Klagebegründung zu übersenden.
5.2.2 Mitteilung über Anwaltsbeauftragung
Mit der Information über das Klageverfahren sollte der Verwalter die Wohnungseigentümer auch darüber in Kenntnis setzen, dass er zu deren Verteidigung einen Rechtsanwalt beauftragt hat.
Herrn/Frau
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Wohnungseigentümergemeinschaft "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf"
Wohnungseigentümerversammlung vom 14. Mai 2021
Hier: Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers Meier, AG Düsseldorf, 514 C 67/19
Sehr geehrte Frau Schmidt,
in der Anlage überreiche ich gestern zugestellte Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers Meier gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "Erlenweg 14-18 in 40589 Düsseldorf" nebst begleitender richterlicher Verfügung zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen. Termin zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf den 11. November 2021.
Mit der Vertretung der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in diesem Verfahren habe ich Frau Rechtsanwältin Feldmeyer beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
Verwalter/Verwalterin