TOP XX Änderung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasser- und Abwasserkosten und Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten
Gemäß § ___ der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums unter den Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen (Alternativ: nach Fläche/Objekten/Personen).
Abweichend hiervon beschließen die Wohnungseigentümer, die Verteilung der Wasser- und Abwasserkosten künftig ab der Wirtschaftsperiode _____ nach Verbrauch vorzunehmen.
Um eine entsprechende verbrauchsabhängige Kostenverteilung zu gewährleisten, beschließen die Wohnungseigentümer den Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten in den einzelnen Sondereigentumseinheiten.
Aufgrund der von der Verwaltung eingeholten Vergleichsangebote und aufgrund entsprechender Vorbesprechung mit dem Verwaltungsbeirat, schlägt die Verwaltung die Firma _________ mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von ________ EUR vor.
Die Wohnungseigentümer ermächtigen die Verwaltung, die Firma _________ mit dem Einbau der Verbrauchserfassungsgeräte in den einzelnen Sondereigentumseinheiten zu einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von ________ EUR zu beauftragen. Die Verteilung dieser Kosten erfolgt entsprechend der Bestimmungen in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung unter den Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen (Alternativ: nach Fläche/Objekten/Personen). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Erhaltungsrücklage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.