Nichtigkeit kann auch dann vorliegen, wenn der Beschlussinhalt unbestimmt oder unverständlich ist.[1]
Beispiele
- Ein Beschluss, der die Abstellsituation von Fahrrädern regeln soll und lautet: "Fahrräder, die weniger häufig benutzt werden, sind im hinteren Bereich, häufig genutzte Fahrräder im vorderen Bereich abzustellen", ist nichtig, weil er infolge inhaltlicher Unbestimmtheit keine durchführbare Regelung enthält.[2]
- Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit wurde auch bei folgender Formulierung angenommen: "Zur Herstellung des Gemeinschaftseigentums werden rechtliche Schritte gegen den Bauträger eingeleitet. Gegen den Verkäufer soll gerichtlich vorgegangen werden".[3]
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