Musterbeschluss: Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben

TOP XX Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben

Übersteigen erforderliche Verwaltungsausgaben im jeweiligen Einzelfall eine Höhe von ____ EUR, so bedürfen entsprechende Zahlungsbelege einer Zweitunterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

 
Hinweis

Anfechtungsrisiko

Die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nahezu undenkbar. Der Regelungsinhalt entspricht jedenfalls unzweifelhaft ordnungsmäßiger Verwaltung. Wieder ist zu berücksichtigen, dass der Verwalter kein Anfechtungsrecht mehr hat. Ein Anfechtungsrisiko bestünde aber dann, wenn etwa für jeglichen Zahlungsverkehr eine Zweitunterschrift erforderlich würde.

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