Musterbeschluss: Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben
TOP XX Zweitunterschrift bei größeren Ausgaben
Übersteigen erforderliche Verwaltungsausgaben im jeweiligen Einzelfall eine Höhe von ____ EUR, so bedürfen entsprechende Zahlungsbelege einer Zweitunterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
________________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Anfechtungsrisiko
Die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist nahezu undenkbar. Der Regelungsinhalt entspricht jedenfalls unzweifelhaft ordnungsmäßiger Verwaltung. Wieder ist zu berücksichtigen, dass der Verwalter kein Anfechtungsrecht mehr hat. Ein Anfechtungsrisiko bestünde aber dann, wenn etwa für jeglichen Zahlungsverkehr eine Zweitunterschrift erforderlich würde.
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