An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

...

per beA

Beschwerde

In der Familiensache

der ..., – Antragstellerin und Beschwerdeführerin –,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,

gegen

..., – Antragsgegner und Beschwerdegegner –,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...,

wegen elterlicher Sorge, hier: einstweilige Anordnung[1],

Geschäftszeichen: ...

wird namens und in Vollmacht der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... – Familiengericht –, vom ..., zugestellt am ...

Beschwerde

eingelegt und beantragt,

der Antragstellerin unter Änderung des angefochtenen Beschlusses die elterliche Sorge für den gemeinsamen Sohn/die gemeinsame Tochter ... (Name) der Beteiligten, geb. am ... zu übertragen.

Begründung:

... (Ausführungen)

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

[1] Zu beachten ist, dass Entscheidungen in Verfahren der einstweiligen Anordnung in Familiensachen nach § 57 FamFG nur in besonderen Fällen mit der Beschwerde anfechtbar sind und die Beschwerdefrist nach § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG auf 2 Wochen reduziert ist.

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