Leitsatz

Beschwerderecht des Verwalters

 

Normenkette

(§ 45 Abs. 1 WEG)

 

Kommentar

Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung über die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nur berechtigt, wenn er rechtlich beeinträchtigt ist (BayObLG v. 20.2.2003, 2Z BR 136/02, ZfIR 2004, 397). Hiervon war im vorliegenden Fall auszugehen, da ein Beschluss über die von ihm erstellte Abrechnung für ungültig erklärt wurde. Diese Entscheidung berührt auch die Rechtsstellung des Verwalters, da Schadensersatzansprüche gegen ihn in Betracht kommen, insbesondere dann, wenn ihm vom Gericht Verfahrenskosten auferlegt worden sind.

 

Link zur Entscheidung

(BayObLG, Beschluss vom 16.06.2004, 2Z BR 100/04, ZMR 12/2004, 924)

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