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Bestellung des Verwalters / 7.2 Übernahme eines bestehenden Verwalterunternehmens

Alexander C. Blankenstein
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Will der Verwalter ein bestehendes Verwalterunternehmen übernehmen, kommt es für die Frage, ob die von diesem zu übernehmenden verwalteten Gemeinschaften ohne ihre Mitwirkung auf den neuen Inhaber übergehen, auf die Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens an. Handelt es sich bei dem zu übernehmenden Unternehmen um eine juristische Person, also insbesondere eine GmbH, wirkt sich ein Gesellschafter- oder Geschäftsführerwechsel nicht auf die Identität des Verwalters aus. Bestellt ist und bleibt die GmbH. Es herrscht mithin Personenidentität. Gesellschafter- oder Geschäftsführerwechsel haben keine Auswirkung auf das Bestellungs- und Vertragsverhältnis zu den verwalteten Gemeinschaften.

Handelt es sich dagegen um ein Einzelunternehmen, dessen Verwaltungen übernommen werden sollen, bedarf es der Mitwirkung der vom ihm verwalteten Eigentümergemeinschaften. Hier muss eine Neubestellung des übernehmenden Verwalters beschlossen werden. Des Weiteren ist mit diesen auch ein neuer Verwaltervertrag abzuschließen. Entsprechendes gilt, wenn der Verwalter eine KG übernehmen will und so zum neuen Komplementär der KG wird.

 
Step by Step

Was ist zu tun?

  1. Zunächst ist der ursprüngliche Verwalter von seinem Amt abzuberufen.
  2. Weiter ist ein Beschluss über eine Vertragsaufhebungsvereinbarung herbeizuführen.
  3. Sodann ist der übernehmende Verwalter zu bestellen.
  4. Um zu vermeiden, dass zwar der Beschluss auf Abberufung des ursprünglichen Verwalters und derjenige über die Aufhebungsvereinbarung bestandskräftig werden, derjenige über die Bestellung des neuen Verwalters aber erfolgreich angefochten wird und dann gar kein Verwalter existiert, sollte der Beschluss über die Abberufung des ursprünglichen Verwalters sowie derjenige über die Aufhebungsvereinbarung unter der auflösenden Bedingung der Bestandskr...

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