Kurzbeschreibung
Eine nichtöffentliche Stelle hat dann einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies gilt unabhängig von Umfang und Inhalt der Tätigkeit. Es zählt allein die Anzahl, der mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen. Dieses Muster enthält eine Bestellung zum Datenschutzbeauftragten eines Wohnungsunternehmens.
Bestellung des Datenschutzbeauftragten
Unter Erwähnung von Art. 37 Abs. 1 lit. b und c DSGVO bestimmt das BDSG, dass eine nichtöffentliche Stelle dann einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen hat, wenn in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies gilt unabhängig von Umfang und Inhalt der Tätigkeit. Es zählt allein die Anzahl, der mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen.
Sofern Unternehmen Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO bedürfen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder zur Markt- und Meinungsforschung verarbeiten, muss unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dies ist bei Wohnungsunternehmen nicht der Fall.
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird sich für Wohnungsunternehmen in erster Linie aus der Anzahl der mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ergeben. Die weiteren Voraussetzungen werden in der Regel nicht einschlägig sein.
Auch wenn aufgrund der Unternehmensgröße keine Pflicht zur Bestellung besteht, sollte die verantwortliche Stelle beachten, dass sie zur Einhaltung aller Datenschutzregeln verpflichtet ist. Datenschutzbeauftragte können hier in beratender Funktion tätig werden. In Fällen, in denen die DSGVO und das BDSG die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht ausdrücklich vorschreiben, können Unternehmen einen solchen auch auf freiwilliger Basis ernennen (Art. 37 Abs. 4 DSGVO).
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Die
_____________ eG / GmbH
_______________________ (Straße und Hausnummer)
_______________________ (PLZ und Ort)
– Verantwortlicher –
bestellt hiermit
Herrn/Frau ________________
_______________________ (Straße und Hausnummer)
_______________________ (PLZ und Ort)
– Datenschutzbeauftragte/r –
mit Wirkung zum ____________ als Datenschutzbeauftragte/n gem. Art. 37 ff. DSGVO, § 38 BDSG.
Der/Die Datenschutzbeauftragte/r ist unmittelbar der Geschäftsleitung unterstellt. Er/Sie ist bei der Anwendung seiner/ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei und wird bei der Erfüllung der Aufgaben von der Geschäftsleitung unterstützt. Der Verantwortliche stellt dem Datenschutzbeauftragten wunschgemäß einen direkten Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung ist Herr/Frau _______________________.
Die Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 37 bis 39 DSGVO, die in der Anlage zur Bestellung beigefügt sind.
Der/Die Datenschutzbeauftragte ist insbesondere zuständig für:
- Die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer gesetzlichen Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
- die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten,
- die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Hinsichtlich der Identität von Betroffenen sowie der Umstände, die Rückschlüsse auf die Betroffenen zulassen, ist der Datenschutzbeauftragte zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit er nicht davon durch den Betroffenen befreit wird.
Der/Die Datenschutzbeauftragte erklärt mit der Unterschrift sein/ihr Einverständnis in die Bestellung zum/zur Datenschutzbeauftragten.
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Ort, Datum |
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Verantwortlicher |
Datenschutzbeauftragte/r |