2.1 Gewerbesteuerpflicht
Die GmbH ist nach § 2 Abs. 2 GewStG auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, etwa eine Architekten- oder Rechtsanwalts-GmbH. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die in die GmbH mündende Vorgesellschaft eine nach außen gerichtete Tätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister.
Beginn der Gewerbesteuerpflicht
Ein Existenzgründer hat sich im Juli 2023 entschlossen, eine GmbH zu gründen. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH wurde am 15.10.2023 notariell beurkundet. Die GmbH wurde am 10.2.2024 ins Handelsregister eingetragen. Wenn die mit der notariellen Beurkundung der Satzung entstehende Vorgesellschaft
- in 2023 keine Aktivitäten entfaltet hat, außer etwa das bereits eingezahlte Stammkapital verzinslich anzulegen, so ist die GmbH in 2023 noch nicht gewerbesteuerpflichtig;
- in 2023 bereits begonnen hat, Kunden- und Lieferantenbeziehungen aufzubauen, so besteht bereits für 2023 Gewerbesteuerpflicht.
2.2 Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist nach § 7 GewStG der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist aus dem Gewinn der GmbH abzuleiten, außerdem sind nach den §§ 8, 9 GewStG bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen vorzunehmen.
2.3 Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem nach § 11 Abs. 1, 2 GewStG die Steuermesszahl von 3,5 % auf den auf volle 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag angewendet wird. Ergebnis dieser Rechnung ist der Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag nach § 14 GewStG. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Gewerbesteuerbelastung.
Die Gewerbesteuer wird nach Ablauf des Erhebungszeitraums, d. h. des Kalenderjahrs erhoben. Während des Jahres muss die GmbH nach § 19 Abs. 1 GewStG zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer an die Gemeinde leisten, die sich nach der Gewerbesteuerbelastung des Vorjahres richten. Diese Vorauszahlungen sind wie folgt zu buchen:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4320 |
Gewerbesteuer |
|
1200 |
Bank |
|
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
7610 |
Gewerbesteuer |
|
1800 |
Bank |
|
Nach Ablauf des Jahres wird die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung der GmbH wie oben beschrieben berechnet.
Stellt sich aufgrund dieser Berechnung heraus, dass die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung der GmbH
- niedriger als die geleisteten Vorauszahlungen ist, so ist wie folgt eine Forderung in Höhe des Erstattungsbetrags in der GmbH-Bilanz zu aktivieren:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1540 |
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
|
4320 |
Gewerbesteuer |
|
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1435 |
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
|
7610 |
Gewerbesteuer |
|
- höher als die geleisteten Vorauszahlungen ist, so ist in Höhe des Nachzahlungsbetrags wie folgt eine Rückstellung in der GmbH-Bilanz zu passivieren:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4320 |
Gewerbesteuer |
|
0956 |
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
|
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
7610 |
Gewerbesteuer |
|
3035 |
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
|
Weicht der Rückstellungsbetrag bzw. die erwartete Steuererstattung von der festgesetzten Gewerbesteuer ab, ist ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer zu buchen:
- Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen für Vorjahre sind auf dem Konto 7641 (SKR 04) bzw. 2281 (SKR 03) zu buchen;
- Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen für Erhebungszeiträume sind auf dem Konto 7643 (SKR 04) bzw. 2283 (SKR 03) zu buchen.