Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem nach § 11 Abs. 1, 2 GewStG die Steuermesszahl von 3,5 % auf den auf volle 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag angewendet wird. Ergebnis dieser Rechnung ist der Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag nach § 14 GewStG. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Gewerbesteuerbelastung.
Die Gewerbesteuer wird nach Ablauf des Erhebungszeitraums, d. h. des Kalenderjahrs erhoben. Während des Jahres muss die GmbH nach § 19 Abs. 1 GewStG zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer an die Gemeinde leisten, die sich nach der Gewerbesteuerbelastung des Vorjahres richten. Diese Vorauszahlungen sind wie folgt zu buchen:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4320 |
Gewerbesteuer |
|
1200 |
Bank |
|
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
7610 |
Gewerbesteuer |
|
1800 |
Bank |
|
Nach Ablauf des Jahres wird die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung der GmbH wie oben beschrieben berechnet.
Stellt sich aufgrund dieser Berechnung heraus, dass die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung der GmbH
- niedriger als die geleisteten Vorauszahlungen ist, so ist wie folgt eine Forderung in Höhe des Erstattungsbetrags in der GmbH-Bilanz zu aktivieren:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1540 |
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
|
4320 |
Gewerbesteuer |
|
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
1435 |
Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen |
|
7610 |
Gewerbesteuer |
|
- höher als die geleisteten Vorauszahlungen ist, so ist in Höhe des Nachzahlungsbetrags wie folgt eine Rückstellung in der GmbH-Bilanz zu passivieren:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4320 |
Gewerbesteuer |
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0956 |
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
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Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
7610 |
Gewerbesteuer |
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3035 |
Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG |
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Weicht der Rückstellungsbetrag bzw. die erwartete Steuererstattung von der festgesetzten Gewerbesteuer ab, ist ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer zu buchen:
- Gewerbesteuernachzahlungen und -erstattungen für Vorjahre sind auf dem Konto 7641 (SKR 04) bzw. 2281 (SKR 03) zu buchen;
- Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen für Erhebungszeiträume sind auf dem Konto 7643 (SKR 04) bzw. 2283 (SKR 03) zu buchen.