Das betriebliche Vorschlagswesen umfasst alle Methoden, die darauf abzielen, von den Arbeitnehmern über ihre eigentliche Arbeitsleitung hinaus auf freiwilliger Basis Vorschläge zur Verbesserung der betrieblichen (oder auch überbetrieblichen) Zustände im weitesten Sinne zu erhalten. Entscheidend ist, dass es sich um freiwillige Verbesserungsvorschläge handelt. Entspricht es bereits den arbeitsvertraglichen Pflichten des Mitarbeiters, bestimmte Verbesserungsvorschläge zu machen, fallen diese nicht unter das betriebliche Vorschlagswesen.

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