Zwischen .............................. im Folgenden "Arbeitgeber", Anschrift: ..............................
und
Frau/Herrn .............................. im Folgenden "Betriebsleiter", Anschrift: ..............................)
wird folgender Betriebsleitervertrag geschlossen:
§ 1 Tätigkeit
1. Frau/Herr .............................. wird mit Wirkung vom .............................. als Betriebsleiter in .................................................................................................... (Ort) auf unbestimmte Zeit eingestellt. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere eingestellt. Das Aufgabengebiet umfasst die selbstständige und eigenverantwortliche Leitung folgender Unternehmensbereiche:
.....................................................................................................
Nicht zum Bereich des Betriebsleiters gehört der Bereich .................................................................................................... für die von ihm zu bearbeitenden Gebiete. Notwendige Investitionen erfolgen nach Rücksprache mit ...............................
Alternativ
Variante 1: Prokuraerteilung
2. Dem Betriebsleiter wird in Aussicht gestellt, nach .............................. Monaten Prokura zu erhalten.
Alternativ
Variante 2: Prokuraerteilung nach Einarbeitung
2. Der Betriebsleiter erhält nach einer Einarbeitungszeit von .............................. Generalvollmacht/Prokura/Gesamtprokura. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er befreit. Interne Beschränkungen der Vertretungsmacht und die Zeichnungsberechtigung werden in einer Organisationsanweisung, die Bestandteil dieses Vertrags ist, gesondert geregelt. Der Betriebsleiter berichtet an ...............................
3. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Betriebsleiter innerhalb des Unternehmens eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit zu übertragen. Der Vorbehalt erstreckt sich auch auf eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb, an einem anderen Ort oder bei einer Tochtergesellschaft. Soweit nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, wird der Arbeitgeber hierbei eine Ankündigungsfrist beachten, die der vertraglichen Kündigungsfrist des Betriebsleiters entspricht. Die Interessen des Betriebsleiters sind im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen. Eine Anpassung der Vergütung ist nur bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorzunehmen.
4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Betriebsleiter leitender Angestellter im Sinn des § 5 Abs. 3 BetrVG (gegebenenfalls: und im Sinn von § 14 Abs. 2 KSchG) ist.
5. Der Betriebsleiter ist Fachvorgesetzter und übt die auf die Herbeiführung des Erfolgs gerichteten Weisungsrechte aus. Er übernimmt die Führung der ausgewählten zugeordneten Fachkräfte und leitet den Bereich eigenständig. Er ist befugt, Mitarbeiter seines Bereichs zu ermahnen, abzumahnen, zu entlassen und/oder Mitarbeiter im Rahmen der Stellenplanung seiner Abteilung einzustellen. Er ist berichtspflichtig, wenn durch mangelnde persönliche Eignung im Mitarbeiterstab eine Gefahr für die Durchführung oder die Termineinhaltung gegeben sein könnte.
§ 2 Vertragsdauer
Alternativ
Variante 1: Unbefristet
Der Vertrag beginnt am .............................. und läuft auf unbestimmte Zeit.
Alternativ
Variante 2: Befristet
Der Vertrag beginnt am .............................. und läuft zunächst bis zum ...............................Er verlängert sich jeweils um .............................. Jahr/e, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von .............................. Monaten/Jahren zum Monats-/Quartals-/ Jahresende durch einen der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Verlängern sich die Kündigungsfristen zugunsten des Betriebsleiters aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wirkt diese Verlängerung auch zugunsten des Arbeitgebers.
§ 3 Probezeit/Kündigung/Beendigung
1. Es wird eine Probezeit von .............................. Monat(en) vereinbart. Während der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit einer Frist von ..............................Wochen kündigen.
2. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Parteien nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB zulässig: Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.
3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
4. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt.
5. Das Arbeitsverhältnis endet außerdem, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die für ihn geltende Regelaltersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente der gesetzlichen...